EKVO

Durch die Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (EKVO) und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2000 sind die Städte und Gemeinden verpflichtet gewesen, bis zum Ende des Jahres 2010 eine Erstüberprüfung ihres Kanalnetzes vorzunehmen. Dies geschah in der Regel durch eine optische Inspektion. Voraussetzung hierfür waren exakte Bestandsunterlagen des Netzes. Vielfach mussten diese Unterlagen erstmalig erstellt werden. In diesem Zusammenhang erfolgte dann in der Regel eine Vermessung der oberirdisch sichtbaren Bestandteile der Kanalisation (ggf. auch der unterirdischen mittels Kanalprisma). Ein einheitliches Schachtnummernsystem, z.B. nach ISYBAU war zu erstellen.

Diese für die Erstbefahrung der Netze erstellten und ausgewerteten Unterlagen dienen nun für die aktuelle Umsetzung der EKVO 2010 in Hessen als Grundlage. Hiernach sind erneut die öffentlichen Kanäle und eventuell erstmals die Zuleitungskanäle (Anschlusskanäle und Grundleitungen) in einem Zeitraum von 15 Jahren (bis zum 31.12.2024) zu überprüfen (Wasserschutzgebiete kürzerer Zeiträume). Anmerkung: Die Untersuchung der Zulei­tungskanäle ist momentan wieder ausgesetzt.

Die optischen Untersuchungen der Kanäle müssen erneut begleitet und ausgewertet werden (Schadensklassifizierung und -bewertung nach DWA-M 149-3). Dies alles geschieht heute sinnvollerweise mit Hilfe der EDV. Speziell auf die Belange der Kommunen abgestimmte Graphische Informationssysteme mit Fachschalen für Abwasser dienen als Hilfsmittel. Sie sind insbesondere auch für die Pflege und Fortschreibung der immensen Datenmengen (inkl. der Dokumentation erfolgter Sanierungsmaßnahmen) unentbehrlich geworden. Hierzu stehen verschiedene GIS-Systeme zur Verfügung (z.B. Softplan-Ingrada, Rehm-Karel).

Zuletzt wurden auch bereits umfangreiche Erfahrungen bei der Bestandserfassung und -bewertung der Zuleitungskanäle gemacht.